1. | Name, Rechtsform, Sitz | ||
1.1 | Name/Rechtsform Unter dem Namen „Donaturenclub GO4BASKET“ (GO4BASKET) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB. | ||
1.2 | Sitz Sitz von GO4BASKET ist bei c/o HUSPO Sports Factory AG, Haldenstrasse 26 a, 8306 Brüttisellenin. | ||
2. | Vereinszweck | ||
2.1 | Zweck Der Verein hat zum Zweck und zur Aufgabe, die Tätigkeit von ProBasket ideell zu fördern und finanziell zu unterstützen. Er verwaltet die durch Beitragsleistungen, Sammlungen und Spenden erlangten Mittel und setzt die Bedingungen fest, unter welchen diese ProBasket zur Verfügung gestellt werden. | ||
3. | Finanzen | ||
3.1 | Finanzen Rechnungsjahr des Fördervereins ist das Kalenderjahr. Die Finanzierung erfolgt durch: - ordentliche Jahresbeiträge der Mitglieder - Zuwendungen aller Art | ||
3.2 | Haftung Für die Verbindlichkeiten des Fördervereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen und für Aktivmitglieder ist es auf einen Jahresbeitrag von maximal Fr. 200.-- bzw. für Passivmitglieder auf einen Jahresbeitrag von maximal Fr. 80.-- beschränkt. | ||
4. | Mitgliedschaft | ||
4.1 | Voraussetzung Die Mitglieder des Fördervereins anerkennen durch ihre Mitgliedschaft den Vereinszweck und die Statuten. Ferner verpflichten sie sich zur Zahlung des jährlichen Mitgliederbeitrages. | ||
4.2 | Sitz Mitglieder können sein: | ||
a. | Mitglieder mit Stimmrecht (Aktivmitglieder, nur natürliche Personen) Aktivmitglieder arbeiten im Verein aktiv mit. Die Aktivmitglieder beschliessen über deren Aufnahme. | ||
b. | Juristische Personen (Passivmitglieder ohne Stimm- und Wahlrecht) | ||
- mehr als 50 Mitarbeitende/Mitglieder mindestens CHF 200.- - weniger als 50 Mitarbeitende/Mitglieder mindestens CHF 100.- | |||
c. |
Natürliche Personen (Passivmitglieder ohne Stimm- und Wahlrecht) - Privatpersonen mindestens CHF 80.- | ||
4.3 | Austritt Der Austritt aus dem Förderverein kann unter Einhaltung einer mindestens dreimonatigen Kündigungsfrist auf Ende jedes Kalenderjahres erklärt werden. | ||
5. | Vereinsorgane | ||
5.1 | Organe Die Organe sind: - die Mitgliederversammlung (nur Aktivmitglieder) - der Vorstand - die Kontrollstelle | ||
6. | Mitgliederversammlung | ||
6.1 | Ordentliche Die ordentliche Mitgliederversammlung wird mindestens einmal jährlich in der ersten Hälfte des Jahres durch den Vorstand einberufen. | ||
6.2 | Ausserordentliche Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand nach Notwendigkeit oder auf Begehren von mindestens 1/5 der Mitglieder einberufen. | ||
6.3 | Einberufung Die Einladung erfolgt schriftlich unter Bekanntgabe der Traktanden durch den Vorstand. | ||
6.4 | Befugnisse Die Mitgliederversammlung hat folgende Kompetenzen: - Wahl des Vorstandes - Wahl der Kontrollstelle - Genehmigung des Jahresberichtes und der Jahresrechnung - Genehmigung des Budgets | ||
6.5 | Statuten Die Statuten können mit Zustimmung von zwei Drittel der an der Mitgliederversammlung Anwesenden geändert werden. Bei jeder Änderung ist der Zweck des Vereins zu wahren. | ||
6.6 | Beschlussfassung Mitgliederversammlung und Vorstand fassen ihre Beschlüsse und vollziehen ihre Wahlen in offener Abstimmung, wobei die Mehrheit der Stimmen der Anwesenden entscheidet, soweit die Statuten nicht etwas anderes vorsehen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der Präsidentin oder des Präsidenten den Ausschlag. Bei den Wahlen entscheidet im zweiten Wahlgang das relative Mehr. | ||
7. | Vorstand | ||
7.1 | Zusammensetzung Der Vorstand setzt sich aus mindestens drei und maximal fünf Mitgliedern zusammen. Der Vorstand konstituiert sich selbst. Mindestens zwei Vorstandsmitglieder sind auch im Basketrat vertreten. | ||
7.2 | Amtsdauer Die Amtsdauer beträgt 2 Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig. | ||
7.3 | Befugnisse Der Vorstand vertritt den Förderverein nach aussen und bereitet die Geschäfte der Mitgliederversammlung vor. Er hat alle Kompetenzen, welche nicht nach Gesetz oder Statuten der Mitgliederversammlung zustehen. Über einmalige Ausgaben von bis zu CHF 20'000.-- und jährlich wiederkehrenden Ausgaben von bis zu CH 2’000.-- kann der Vorstand beschliessen. Er zeichnet kollektiv zu zweien. Zudem unterbreitet er der Versammlung ein Budget. | ||
7.4 | Sekretariat Der Vorstand kann für die Verwaltung des Vereins ein Sekretariat wählen und auch entschädigen. | ||
8. | Kontrollstelle | ||
8.1 | Zusammensetzung Die Kontrollstelle besteht aus einer Person, die von der Mitgliederversammlung gewählt wird. | ||
8.2 | Amtsdauer Die Amtsdauer beträgt 2 Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich. | ||
8.3 | Aufgabe Sie prüft die Jahresrechnung und den Vermögensstand, die Einhaltung der Statuten und erstattet der Mitgliederversammlung darüber schriftlichen Bericht. | ||
9. | Auflösung | ||
9.1 | Auflösung Für die Auflösung des Fördervereins ist die Zustimmung von zwei Dritteln sämtlicher Mitglieder erforderlich. Im Falle einer Auflösung fällt das Vereinsvermögen an ProBasket. | ||
10. | Schlussbestimmung | ||
10.1 | Inkrafttretung Diese Statuten treten mit Datum der Gründungsversammlung vom 17. Mai 2010 in Kraft. |